DEMO/JINGLE AUFNAHMEN

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PROFESSIONAL RECORDING

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MASTER / PRE-PRODUCTION

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LEISTUNGSSCHUTZRECHTE / GVL / LC-CODE

Auch Hersteller und Interpreten haben Rechte an den von Ihnen "festgelegten" (interpretierten) Werken. Diese Rechte werden, im Falle der (kostenlosen) Mitgliedschaft, durch die GVL wahrgenommen. So schüttet die GVL z.B. für die (mögliche) Zweitauswertung von Einspielungen ca. 30 - 35% der nachgewiesenen Honorare zusätzlich an den Musiker aus. Eine weitere "Zweitauswertung" der Interpretenrechte, das Senderecht, rechnet die GVL mit dem sog. Label ab. Zur EDV-gerechten Erfassung der Sendeminuten vergibt die GVL einen Labelcode. Sollen also Tonträger z.B. vom Rundfunk gesendet werden, gilt durch den Aufdruck des Labelcodes das Senderecht als erteilt. Die Rundfunkanstalt wird in Ihrem Sendebericht den Labelcode zur Verrechnung mit der GVL benutzen. Was ist nun für den Auftraggeber einer Vervielfältigung von Tonträgern zu beachten?