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LEISTUNGSSCHUTZRECHTE / GVL / LC-CODE

Auch Hersteller und Interpreten haben Rechte an den von Ihnen "festgelegten" (interpretierten) Werken. Diese Rechte werden, im Falle der (kostenlosen) Mitgliedschaft, durch die GVL wahrgenommen. So schüttet die GVL z.B. für die (mögliche) Zweitauswertung von Einspielungen ca. 30 - 35% der nachgewiesenen Honorare zusätzlich an den Musiker aus. Eine weitere "Zweitauswertung" der Interpretenrechte, das Senderecht, rechnet die GVL mit dem sog. Label ab. Zur EDV-gerechten Erfassung der Sendeminuten vergibt die GVL einen Labelcode. Sollen also Tonträger z.B. vom Rundfunk gesendet werden, gilt durch den Aufdruck des Labelcodes das Senderecht als erteilt. Die Rundfunkanstalt wird in Ihrem Sendebericht den Labelcode zur Verrechnung mit der GVL benutzen. Was ist nun für den Auftraggeber einer Vervielfältigung von Tonträgern zu beachten?


 

Labelcode/Abrechnung

Besitzen Sie ein eigenes Label, verwenden Sie natürlich Ihren eigenen Labelcode. (Die Anmeldung eines Labels kann erst nach der Veröffentlichung der ersten Produktion beantragt werden, die dann jedoch keinen Labelcode tragen darf. Außerdem muß ein Vertrieb nachgewiesen werden, ein Produktionskatalog muß vorliegen etc.)

Sollten Sie nicht auf ein eigenes Label zurückgreifen können, stellt AVS-RECORDING kostenlos den hauseigenen Labelcode für die bei uns hergestellten Tonträger zur Verfügung. In diesem Fall übernimmt AVS-RECORDING auch die (Pflicht-) Bemusterung des Deutschen Musik- und des Rundfunkarchivs mit 3 Exemplaren des Tonträgers. Für dieses Verfahren ist es unerläßlich, die Leistungsschutzrechte für die mit unserem Labelcode versehenen Tonträger auf AVS-RECORDING zu übertragen (denn genau das besagt der Labelcode). Da eine eventuelle Ausschüttung der GVL an das Label nicht nach Interpreten oder Titeln aufgeschlüsselt wird, ist eine Auskehrung an den Auftraggeber nicht möglich und bleibt daher Eigentum von AVS-RECORDING.

Wenn Sie sich entschließen, Rundfunkanstalten mit Ihrem Tonträger ohne Labelcode zu bemustern, sollten Sie jeweils einen Sendevertrag abschließen bzw. eine Sendefreigabe beilegen. ACHTUNG! Die Verwendung eines Labelcodes garantiert nicht die Sendung in Rundfunk oder TV, erleichtert aber den entsprechenden Redakteuren die Durchführung und Abrechnung und ist in der Praxis ein "Muß".