DEMO/JINGLE AUFNAHMEN

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PROFESSIONAL RECORDING

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MASTER / PRE-PRODUCTION

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Beitragsseiten

 

Kosten/Abrechnung

Bei der Rechnungserstellung erheben wir zunächst eine GEMA-Sicherheitsleistung von 0,70€ je Tonträger. Nach dem Erhalt der Abrechnung von der GEMA (im Regelfall ein bis zwei Monate) verrechnen wir dann die gezahlte Pauschale mit der GEMA-Originalforderung. (Wenn alle Titel lizenzpflichtig sind, entspricht diese z.B. für Promotion-CDs der GEMA-Mindestvergütung von 0,70€. Sollten Sie die Vervielfältigungsmeldung selbst vornehmen, brauchen wir eine entsprechende schriftliche und unterzeichnete Erklärung sowie eine Kopie Ihrer GEMA-Vervielfältigungsmeldung und der GEMA-Rückmeldung. Auch wenn es sich bei den Werken ausschließlich um GEMA-freie Titel handelt, benötigen wir - zu unserer Absicherung gegenüber Dritten - die Namen der Komponisten und Texter sowie eine eidesstattliche Versicherung. ACHTUNG! Auch im Falle einer eidesstattlichen Versicherung sind wir verpflichtet, der GEMA den Auftraggeber der Vervielfältigung bekannt zu geben. Sollte der Auftraggeber der Vervielfältigung gleichzeitig Komponist und Texter aller verwendeten Werke sein, ist er ebenso melde- und zahlungspflichtig wie jeder andere Auftraggeber auch, jedoch gleichzeitig Empfänger der späteren GEMA-Ausschüttung.